Helvetia Nostra und die Fondation Franz Weber beurteilen den Entwurf, den der Bundesrat am Mittwoch, 19. Februar ans Parlament weitergeleitet hat, als inakzeptabel. Dieser respektiert weder den Volksentscheid vom März 2012 noch dessen Auslegung durch das Bundesgericht und macht den Verfassungsartikel weitgehend wirkungslos. Zudem schiebt der Bundesrat die Überwachung der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative bizarrerweise ausgerechnet auch an jene Kantone, Gemeinden und wirtschaftlichen Interessensvertreter ab, welche sich stets beharrlich gegen die Umsetzung des Volkswillens gesträubt haben. Die Hauptanliegen der Umweltverbände und gleichgesinnten politischen Kreise hat der Bundesrat hingegen überhaupt nicht berücksichtigt.